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Bei Arbeiten in Bestandsgebäuden, deren Errichtung vor dem 01.11.1993 begonnen wurde, besteht die Gefahr, auf asbesthaltige Baustoffe zu stoßen.
Für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien fordert der Gesetzgeber in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 einen Sachkundenachweis, der durch eine Schulung mit Prüfung erworben werden muss.
Erwerben Sie im zweitägigen sog. integrierten Sachkundelehrgang diesen Nachweis und vermeiden so empfindliche straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen.