Steuerliche Modernisierungsförderung  jetzt amtlich – große Chance für Klimaschutz und Energieeinsparung

Steuerliche Modernisierungsförderung jetzt amtlich – große Chance für Klimaschutz und Energieeinsparung

Die steuerliche Förderung bestimmter energetischer Maßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum („Steuerbonus“) ist seit dem 1. Januar 2020 amtlich.

Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch in bestehenden Programmen der Gebäudeförderung des Bundes (KfW und BAFA) als förderfähig eingestuft sind. Beispiele

  • Wärmedämmung
  • Dachboden- oder Kellerdeckendämmung
  • Erneuerung von Fenstern, Außentüren
  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage

Link zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

Die Förderung erfolgt durch den Abzug von der Steuerschuld. Dies bedeutet, dass die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um sonstige Steuerermäßigungen, um die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen verringert wird. Bis zu 20 % der förderfähigen Aufwendungen (höchstens jedoch 40.000 Euro) je begünstigtem Objekt können – verteilt über drei Jahre – berücksichtigt werden.

Kosten für Energieberater, sofern diese vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als fachlich qualifiziert zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ zugelassen sind, werden sogar zu 50 % gefördert, wenn der Energieberater durch den Steuerpflichtigen mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahmen beauftragt worden ist. Eine Pflicht zur Energieberatung vor der Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen bzw. die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans und/oder eine Baubegleitung durch einen Energieberater sieht das Gesetz allerdings nicht vor.

Für die gesetzeskonforme Anwendung der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen ist außerdem die „Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV)“ zu beachten. Der Bundestag hat der ESanMV am 19. Dezember 2019 zugestimmt, der Bundesrat am 20. Dezember 2019. GLR.

Link zur Verordnung

Wichtiger Anreiz, um unser Klima effektiv zu schützen und Geld zu sparen

Dies bedeutet eine große Chance für den WDVS-Markt und auf Dämmung spezialisierte Fachhandwerker, da der größere finanzielle Anreiz für Hausbesitzer eine Steigerung der Sanierungsrate zur Folge haben wird. Steigende Kosten für Erdgas oder Heizöl aufgrund der kontinuierlich steigenden CO2-Abgabe ab 2021 werden einen zusätzlichen Impuls für Energieeinsparung und Klimaschutz durch Wärmedämmung geben.