Schulungspflicht für Verarbeitung von Produkten mit Diisocyanaten!

Schulungspflicht für Verarbeitung von Produkten mit Diisocyanaten!

Ab dem 24. August 2023 müssen Handwerksbetriebe und Industrie alle Mitarbeiter*innen schulen, die mit diisocyanathaltigen Produkten (ab einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent) arbeiten, so verlangt es die europäische Chemikalienverordnung REACH. Auch Bauschaumdosen sind von dieser Schulungspflicht betroffen.

In Zusammenarbeit mit FEICA, dem europäischen Verband der Dichtstoff- und Klebstoffindustrie, sowie ISOPA und ALIPA, den Industrieverbänden der Diisocyanathersteller, wurden Schulungsmaterialien für alle gewerblichen Anwender von PU-Klebstoffen, Dichtstoffen oder Schaumstoffen erstellt.

Eine E-Learning-Plattform (in allen EU-Amtssprachen) wurde zur Verfügung gestellt, sodass alle Benutzer von PU-Produkten bis zum 24. August 2023 geschult und zertifiziert werden können.

Diese Online-Schulung für die Verwendung von Dichtstoffen, Klebstoffen und PU-Schäumen steht (dank Kostenübernahme durch Fa. Soudal) kostenlos zur Verfügung. 

Für Bauschaumdosen gibt es ein ca. 40-minütiges zweistufiges Training. Stufe 1 erklärt die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen und gibt allgemeine Hintergrundinformationen zu Polyurethanen. Im zweiten Teil müssen Nutzer*innen elf Fragen im Multiple-Choice-Verfahren beantworten. Wurden genügend Fragen richtig beantwortet, erhält man sofort online ein Zertifikat, mit dem die erfolgreiche Kursteilnahme nachgewiesen werden kann.

Mehr Informationen zum sicheren Umgang mit Bauschaumdosen gibt es auf der Seite des PU-Schaum-Infocenters oder PU-Schaum richtig verarbeiten.