Der Fassadendoktor - Guter Rat

Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020)

Das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist seit dem 1. November 2020 das geltende Energiesparrecht für Gebäude, egal ob Altbau oder Neubau. Es ersetzt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Damit ist das GEG die entscheidende Gesetzesgrundlage in allen Belangen einer Sanierung.
Das Gesetz kurz und verständlich erläutert.

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