Änderungen beim Energieausweis

Änderungen beim Energieausweis

Ein Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes und ist in den meisten Fällen Pflicht.

Ab 01 Mai sind einige Änderungen laut Gebäudeenergiegesetz GEG gültig.

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Die wichtigsten Änderungen ab 1. Mai 2021 laut Gebäudeenergiegesetz (GEG):

  • Energieausweise müssen künftig detaillierte Angaben zur energetischen Qualität des Gebäudes enthalten, so etwa zu den CO2-Emissionen sowie zu inspektionspflichtigen Klimaanlagen (inkl. Fälligkeit der nächsten Inspektion)
  • Dafür ist eine Vor-Ort-Begehung durch Expert*innen erforderlich – es sei denn, der energetische Zustand wird durch geeignete Fotos sichtbar gemacht
  • Auftraggeber*innen sind für die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben verantwortlich – bei Falschangaben droht ein Bußgeld
  • Bei Verkauf oder Vermietung muss immer ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden – das gilt nun auch für Immobilienmakler*innen

(Detaillierte Infos zum Energieausweis hier lang …)